Über Dr. Günter Huber
Dr. Günter Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und er ist in Freiburg als Anwalt tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte
sind das arbeitsrechtliche Kündigungsrecht, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und
Arbeitszeugnisse. Bekannt wurde er durch seine Rechtsratgeber und Haufe-Fachbücher zum Arbeitsrecht sowie
durch seine arbeitsrechtlichen Beiträge im Personal Office und in dem Werk Das Personalbüro in Recht und Praxis.
Dr. Huber ist Gründer der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen. Er berät bei arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungs-
rechtlichen Fragen und er bearbeitet außergerichtliche und gerichtliche Arbeitsrechtsverfahren, insbesondere
Kündigungsschutzverfahren. Als Anwalt ist er überwiegend in Südbaden, insbesondere in Freiburg tätig, er
bearbeitet jedoch auch wichtige Arbeitsrechtsfälle aus anderen Regionen und er verfügt über überregionale
Prozeßerfahrung.Seine fachliche Kompetenz ist durch seine Veröffentlichungen belegt.
Rechtsauskünfte von der Kanzlei können auch online per email bei guenter-huber@t-online.de eingeholt werden.
Geben Sie hierbei Ihren Namen und Ihre Anschrift an, anonyme Anfragen können verständlicherweise nicht
beantwortet werden. Wenn Sie Ihre Rechtschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer ebenfalls angeben,
können die Beratungskosten im Rahmen Ihres Rechtsschutzvertrages nach Absprache mit Ihnen direkt bei Ihrer
Rechtschutzversicherung geltend gemacht werden. Sie können sich auch telefonisch ( 0761/ 70 33 6 - 0 ), per Fax (
0761 / 70 33 6 - 36 ) , persönlich oder per Post (Rechtsanwalt Dr. Günter Huber, Möslestr. 1, 79117 Freiburg) an Dr.
Huber wenden.
Die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen befindet sich in der Möslestraße 1 in 79117 Freiburg. Dort arbeitet Rechtsanwalt
Dr. Huber zusammen mit Rechtsanwältin Waltraud Müller, Rechtsanwältin Katja Barth, Rechtsanwalt Dr. Thomas
Richter und Rechtsanwältin Dr. Barbara Böhm.